Wir setzen hohe Maßstäbe an unser internes Qualitätsmanagement:
1) Feste Vorabvereinbarung von Honorar-/Kostenregelung. Liquidation nach Projektfortschritt (3/3-Regelung)
2) Verbindlicher Zeitrahmen: Feste Vereinbarung von Präsentationsterminen bei Projektbeginn.
3) Strikte Beachtung des vereinbarten Mandantenschutzes von 24 Monaten.
4) Wahrnehmung nur von Exklusivmandaten.
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5) Keine schriftliche/persönliche Präsentation von Kandidaten ohne vorheriges Interview durch den Berater; Weiterleitung von Unterlagen ausschließlich mit Einverständnis des Kandidaten.
6) Verpflichtung zur Beratung bis zur erfolgreichen Besetzung, unabhängig davon, wie schwierig oder komplex das Mandat im Einzelfall ist.
7) Uneingeschränkte Diskretion gegenüber Mandant und Kandidat.
8) Strenge Auswahlkriterien an Berater hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung und persönlicher Reife.
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